WISSEN
Ich werde oft gebeten, Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) 🤫 (häufig sogar nach Unterzeichnung) zu prüfen (NDA-Services). NDAs werden oft vernachlässigt, obwohl sie regelmäßig Verpflichtungen enthalten, die über „Standard-Vertraulichkeit“ hinausgehen. Hier sind zentrale Prüfpunkte aus Sicht des Empfängers vertraulicher Informationen:
- Stellen Sie sicher, dass der Zweck (Permitted Purpose), zu dem Sie vertrauliche Informationen nutzen dürfen, Ihren Anforderungen entspricht.
- Prüfen Sie die Definition von vertraulichen Informationen ⚠️: Sie sollte sich auf Informationen beziehen, die von bestimmten Personen und im Zusammenhang mit der Transaktion bereitgestellt werden, und sinnvolle Ausnahmen enthalten (z.B. bereits öffentlich bekannte Informationen oder bereits zuvor in Ihrem Besitz befindliche Informationen).
- Klären Sie, ob und an wen Sie Informationen weitergeben dürfen (z.B. verbundene Unternehmen, Berater, (Investment-)Komitees, Finanzierungspartner – oft als „Representatives“/zulässige Empfänger definiert). Achten Sie auch darauf, dass zwingende Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Anforderungen abgedeckt sind.
- Haftung für Verstöße durch zulässige Empfänger/Vertreter: Ideal ist, dass Sie nicht „Einhaltung garantieren“, sondern diese nur verpflichten, vertraulich zu behandeln. Häufig akzeptiert die Gegenseite auch eine Haftung Ihrerseits, wenn dafür ein Back-to-Back-NDA bzw. entsprechende Verpflichtungen mit Ihren Empfängern umgesetzt werden.
- Rückgabe/Vernichtung: Prüfen Sie, was die Pflicht zur Entsorgung auslöst. Sinnvoll ist ein Wahlrecht (Rückgabe oder Vernichtung) und Ausnahmen (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten, automatische Backups). Beachten Sie die Laufzeit der Vertraulichkeit für zurückbehaltene Kopien.
- Abwerbeverbote (Non-solicitation / No-hire): Falls enthalten, sollten diese auf Sie und Ihre verbundenen Unternehmen beschränkt sein, die betroffenen Mitarbeitergruppen hinreichend bestimmt sein, sowie Ausnahmen (z.B. allgemeine Stellenanzeigen) enthalten. Die Laufzeit sollte in der Regel nicht länger als die Vertraulichkeitsdauer sein.
- Weitere Kontaktverbote (z.B. Kunden/Lieferanten): Achten Sie darauf, dass diese nicht zu weit gefasst sind und nur Transaktionskontakte betreffen. Je nach Deal sind Ausnahmen für Markt-/No-Name-Due-Diligence oder normales Geschäft wichtig.
- Rechtsfolgen bei Verstoß: Häufigstes Mittel ist eine einstweilige Verfügung/Unterlassungsverfügung. Vertragsstrafen sollten Sie in der Regel vermeiden bzw. eng begrenzen.
- Laufzeit: Üblich sind 1–3 Jahre. Stellen Sie außerdem sicher, dass im Transaktionsfall etwaige Vertraulichkeitsregelungen in den Transaktionsdokumenten Vorrang haben (falls gewünscht).
Wenn Sie möchten, kann ich diese Punkte auch als kurze „NDA-Checkliste“ (1 Seite) zum Download aufbereiten – im gleichen Design.