KI-GESTÜTZTE RECHTSBERATUNG
Als Rechtsanwalt in München setze ich für klar abgegrenzte Arbeitsschritte KI-Werkzeuge ein. Die Zeitersparnis gebe ich über niedrigere Honorare und Festpreise für Standardmandate wie NDAs weiter. Die rechtliche Beurteilung bleibt bei mir: Jedes Dokument prüfe ich persönlich, bevor es Sie erreicht.
WOFÜR ICH KI NUTZE
- Erstentwürfe von Standarddokumenten
- Abgleich von Mark-ups der Gegenseite mit meinen Positionen
- Konsistenzprüfungen über mehrere Dokumente hinweg
MEINE PRÜFUNG
- Jedes Dokument und jede Beratung prüfe ich vor dem Versand persönlich
- Volle berufsrechtliche Verantwortung, wie bei jeder anderen Arbeit
- Verhandlung und Beratung zu Ihrer konkreten Situation
VERTRAULICHKEIT
- Einsatz nur von Diensten, deren Vertragsbedingungen § 43e BRAO und der DSGVO entsprechen, einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag
- Mandantendaten werden nicht zum Training der Modelle verwendet
- Die KI-Modellverarbeitung erfolgt in der EU (Frankfurt)
HÄUFIGE FRAGEN
Ist ein Anwalt, der KI nutzt, günstiger?
Bei Arbeiten mit wiederkehrender Struktur in den meisten Fällen ja. NDAs, Standard-Nebendokumente und die Prüfung von Mark-ups erfordern mit KI-Werkzeugen spürbar weniger Zeit. Das bilde ich in Festpreisen und geringeren Gesamtkosten ab. Bei komplexen Verhandlungen fällt die Ersparnis geringer aus, weil dort der größte Teil der Zeit auf Beurteilung und Abstimmung entfällt.
Wer prüft die Ergebnisse?
Ich selbst. KI-Werkzeuge bereiten vor und prüfen gegen; sie beraten nicht. Nichts verlässt meine Kanzlei ohne meine Prüfung, und ich trage für das Ergebnis dieselbe Verantwortung wie für jede andere Arbeit.
Ist der Einsatz von KI mit der anwaltlichen Schweigepflicht vereinbar?
Ja, sofern der Anbieter zu Bedingungen beauftragt ist, die § 43e BRAO und der DSGVO entsprechen. Ich nutze KI-Dienste ausschließlich zu solchen Bedingungen. Einzelheiten finden Sie in der Privacy Notice.
Für welche Mandate eignet sich das?
Vor allem für Finanzierungs- und Transaktionsdokumentation für Banken, Fonds, Unternehmen und Start-ups: NDAs, Term Sheets, Kredit- und Sicherheitenverträge sowie gesellschaftsrechtliche Dokumente. Einen Überblick über die Honorarmodelle finden Sie unter Preisgestaltung.
Kann ich selbst mit KI einen Entwurf oder eine Prüfung erstellen und Sie prüfen das Ergebnis?
Das ist möglich, spart aber in den meisten Fällen weder Zeit noch Kosten – oft entsteht sogar Mehraufwand. Ein Dokument, das ich nicht selbst erstellt habe, muss ich Klausel für Klausel von Grund auf prüfen: Ich sehe nicht, auf welchen Vorgaben, Sachverhaltsangaben und Quellen es beruht, und kann mich daher auf keinen Teil verlassen. KI-generierte Texte lesen sich zudem meist flüssig; Lücken – eine fehlende Ausnahme, eine Definition, die nicht zur Transaktion passt – fallen dadurch eher schwerer auf. Meine eigenen Werkzeuge arbeiten mit den Positionen, Ausweichformulierungen und der Marktpraxis, die ich in vielen Jahren Finanzierungspraxis aufgebaut habe. Daraus entsteht die Effizienz; ein allgemeiner KI-Entwurf beginnt nicht an diesem Punkt. Schließlich übernehme ich für alles, was ich versende, die volle berufsrechtliche Verantwortung – und das kann ich nur für Arbeit, deren Grundlage ich kenne.
Effizienter ist es, mir den Entwurf der Gegenseite und eine kurze Notiz zu Ihren kommerziellen Eckpunkten zu senden (bei NDAs den Fragebogen). Wenn Sie bereits einen Entwurf erstellt haben, nutze ich ihn gern als Zusammenfassung Ihrer kommerziellen Vorgaben.
Kann ich darum bitten, dass in meinem Mandat keine KI eingesetzt wird?
Ja. Wenn ein Mandat oder Ihre internen Richtlinien es erfordern, arbeite ich ohne KI-Werkzeuge oder ausschließlich mit anonymisierten Inhalten. Bitte sagen Sie mir dies zu Beginn des Mandats.